Neustart für Deutschland

Was die Pläne von Union und SPD für den Zoll bringen?!

Die künftige schwarz-rote Koalition hat sich geeinigt: CDU/CSU und SPD haben am 9. April einen Koalitionsvertrag vorgestellt. Der Koalitionsvertrag bringt sowohl Positives als auch Herausforderungen für den Zoll mit sich. „Jetzt muss mit Tempo an die Umsetzung gegangen werden, denn der Zoll und weitere Bereiche der Bundesfinanzverwaltung wurden in den letzten Jahren kaputtgespart und mit Aufgabenzuwächsen überstrapaziert“, mahnt BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel. Welche Chancen bieten die Vorhaben von Union und SPD für die Zollverwaltung. Wir geben einen Überblick.

11. April 2025

Der Koalitionsvertrag sieht unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ zahlreiche Regelungen vor, mit denen die „Neustart-Koalition“ auf die aktuellen Herausforderungen reagieren will. Für den öffentlichen Dienst und insbesondere den Zoll sind im Rahmen einer Kurzanalyse folgende Zielsetzungen von Schwarz-Rot hervorzuheben. In der kommenden Ausgabe des BDZ Magazins werden wir das Regierungsprogramm von CDU/CSU und SPD umfassend aus gewerkschaftlicher Sicht aufbereiten.

Stellenabbau bei der Bundesverwaltung

CDU/CSU und SPD streben eine Konsolidierung des Bundeshaushalts an. Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wollen sie einen Stellenabbau in der Bundesverwaltung um acht Prozent (zwei Prozent pro Jahr) erreichen. Hiervon sollen allerdings die Sicherheitsbehörden ausgenommen sein.

Aus Sicht des BDZ darf der Zoll nicht in den geplanten Stellenabbau einbezogen werden. Dies gilt zum einen unter dem Aspekt, dass der Zoll ein integraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur des Bundes ist und somit unter die im Koalitionsvertrag genannte Ausnahme für Sicherheitsbehörden fällt.  Zum anderen würde ein Zusammensparen der eigenen Einnahmeverwaltung dem erklärten Ziel einer Haushaltskonsolidierung zuwiderlaufen. Unabhängig davon, welcher Einzelbereich betroffen wäre: jede Sparmaßnahme würde sich als kontraproduktiv im Hinblick auf die von den Koalitionären formulierten Ziele einer Haushaltskonsolidierung und einer Gewährleistung der äußeren und inneren Sicherheit erweisen.

Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts

Das öffentliche Dienstrecht soll grundlegend reformiert werden. Im Koalitionsvertrag werden hier u.a. die folgenden Punkte genannt.

Aus Sicht des BDZ eröffnet sich damit die Möglichkeit, die vom BDZ gemachten Vorschläge zur Laufbahndurchlässigkeit endlich gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen. Der BDZ fordert seit Langem immer wieder, eine umfassende Modernisierung der Bundeslaufbahnverordnung vorzunehmen. Insbesondere sollte dabei die Schaffung durchlässigerer und flexiblerer Laufbahnsysteme angestrebt werden. Die Förderung der Erfahrungswerte unserer Kolleginnen und Kollegen ist angesichts der demografischen Entwicklung überfällig.

Stärkung und Kompetenzerweiterung der Sicherheitsbehörden

Der Koalitionsvertrag enthält verschiedene Maßnahmen, mit denen die Sicherheitsbehörden einschließlich des Zolls gestärkt werden sollen.

Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Koalition will die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken und so härter gegen diejenigen vorgegangen werden, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarzarbeiten. Gleichzeitig sollen damit Mehreinnahmen erzielt werden.

Geldwäschebekämpfung und Zollfahndung

Geldwäsche und Finanzkriminalität sollen entschieden bekämpft werden. Dazu sollen die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Finanzkriminalität gebündelt werden. Im Hinblick auf die nächste Prüfung der Financial Action Task Force (FATF) sollen entscheidende Verbesserungen bei der Geldwäschebekämpfung vorgenommen werden.

Erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden

Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.

Der BDZ begrüßt den Willen der Koalition zur Stärkung der Sicherheitsbehörden, der in den genannten Maßnahmen zum Ausdruck kommt. Viele der Maßnahmen wurden vom BDZ wiederholt gefordert. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Ansätze für eine verbesserte Geldwäschebekämpfung. Der BDZ wird sich dafür einsetzen, dass die Zollverwaltung als wichtiger Bestandteil der Sicherheitsverwaltung so weit wie möglich von der geplanten Ausweitung von Kompetenzen profitiert. Von der erfolgreichen Umsetzung dieser Änderungen wird maßgeblich abhängen, wie effizient der Zoll in Gänze auf diese neuen Anforderungen reagiert. Dazu braucht es massive Investitionen in Personal, Digitalisierung und Einsatzmaterial. Ein Finanzierungsvorbehalt für die dringend benötigten Investitionsmaßnahmen scheidet aus. Sicherheit und Stabilität bei Vereinnahmung der Staatsfinanzen gibt es nicht zum Nulltarif!

 

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